Gesundheitskosten im Zaum halten


Wo liegt die Grenze für Zuzahlungen?
Gesundheitskosten im Zaum halten

Versicherte müssen sich an den Ausgaben der Krankenkassen häufig beteiligen. Übersteigen die Zuzahlungen die Höchstgrenze, können sie sich jedoch befreien lassen. Darüber informiert die Verbraucherzentrale NRW.
Extrakosten haben Grenzen
Um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu bremsen, werden Versicherte zur Kasse gebeten: Praxisgebühr, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen und Kuren, Betreuung, Pflege und Krankentransporte. Diese Extraposten summieren sich vor allem für chronisch Kranke schnell zu einem hohen Betrag. Darum gibt es Höchstgrenzen für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte sollten rechtzeitig für 2013 und dann jährlich prüfen, ob sie die Belastungsgrenze erreichen und sich von überschüssigen Zuzahlungen befreien lassen.

Zum Nachweis ist es wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren. Es gelten nur Zuzahlungen, die der Arzt verordnet hat. Private Zuzahlungen zum Beispiel für Zahnersatz zählen nicht dazu.

Persönliche Belastungsgrenze berechnen
Die persönliche Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Das gilt für den gesamten Familienhaushalt bei Ehepaaren, unabhängig davon ob die Person selbst versichert oder familienversichert ist.
Hierzu zählen auch die Einnahmen familienversicherter Kinder. Der persönliche Kostenstopp wird jedes Jahr neu ermittelt. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen des Lebensunterhaltes. Sie müssen ihre Erkrankung jedes Jahr von ihrem Hausarzt bescheinigen lassen.

Kostenbefreiung beantragen

Wer seine Belastungsgrenzen innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Befreiung von überschüssigen Zuzahlungen beantragen. Alternativ können sich Versicherte vorab befreien lassen, indem sie den fälligen Betrag für das kommende Jahr im Voraus zahlen. Die Krankenkasse zahlt den unverbrauchten Anteil auf Antrag zurück.

Das Formular für den Antrag auf Befreiung hält Ihre Krankenkasse bereit. Diesen reichen Sie ausgefüllt mit allen Originalbelegen bei der Kasse ein. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Ausweis, den Sie in Praxen oder Apotheken vorlegen können.

News

"Alkoholfrei" nicht immer ohne Alkohol
"Alkoholfrei" nicht immer ohne Alkohol

Vorsicht in der Schwangerschaft

Jedes Jahr kommen tausende Kinder mit alkoholbedingten Schäden zur Welt. Dabei ist das vermeidbar. Was müssen Frauen wissen?   mehr

Ziegenmilch gegen Neurodermitis?
Ziegenmilch gegen Neurodermitis?

Babys vor atopischer Dermatitis schützen

Ziegenmilch statt Kuhmilch – könnte das Babys Haut vor Neurodermitis schützen? Eine Studie liefert Hinweise auf einen möglichen vorbeugenden Effekt. Für Kinder mit bereits bestehender Erkrankung gilt das allerdings nicht.   mehr

Sport hilft Kindern mit Autismus
Sport hilft Kindern mit Autismus

Von Tai Chi bis Trampolin

Bewegung tut gut – auch Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung. Eine aktuelle Studienübersicht zeigt: Bestimmte Sportarten können Gleichgewicht, Koordination und motorische Fähigkeiten verbessern.   mehr

Mikronährstoffe fürs Herz
Ältere Person vor dem Einnehmen einer Tablette. Manche Mikronährstoffe können die Herzgesundheit fördern.

Nützlich oder schädlich?

Ob Nahrungsergänzungsmittel dabei helfen, Herz und Gefäße gesund zu halten, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Jetzt gibt es Hinweise, dass zumindest einige von ihnen doch vor Schlaganfall und Herzinfarkt schützen können.   mehr

Weniger Fleisch ist gesünder
Weniger Fleisch ist gesünder

Viele Vorteile für die Gesundheit

Was wäre, wenn….? Diese Frage hat sich ein amerikanisches Forscherteam in Bezug auf einen geringeren Fleischanteil in der Ernährung gestellt. Berechnungen am Modell haben erstaunliche Effekte auf die Gesundheit gezeigt.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Mohren-Apotheke
Inhaber Andreas Biebl
Telefon 0961/51 48
Fax 0961/41 89 20
E-Mail info@mohren-apotheke-weiden.de