Gesundheit und Pflege 2017


Neuregelungen zum 1. Januar
Gesundheit und Pflege 2017

Zum 1. Januar treten zahlreiche Regelungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in Kraft, unter anderem die Einführung der neuen Pflegegrade. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jahr 2017:

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II): Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden automatisch in einen von fünf Pflegegrade übergeleitet (bisher: drei Pflegestufen). Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft die Voraussetzung dafür, körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen zu erfassen und in die Einstufung einzubeziehen. Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Die Pflegeberatung wird gestärkt und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen ausgebaut. Um Abrechnungsbetrug wirksamer zu verhindern, werden die Kontrollmöglichkeiten der Pflege- und Krankenkassen ausgeweitet.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Der vom Bundesministerium für Gesundheit jährlich neu festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2017 weiterhin bei 1,1 Prozent. Davon unabhängig können die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag individuell erhöhen. In diesem Fall haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln.

Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 57.600 Euro. Nach deren Überschreiten besteht für Angestellte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung: Sie dürfen also in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV erhöht sich auf jährlich 52.200 Euro bzw. monatlich 4.350 Euro. Bis zu diesem Betrag wird das Arbeitsendgeld eines gesetzlich Versicherten für Beiträge herangezogen.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit

News

Neue Empfehlung zur Dengue-Impfung
Neue Empfehlung zur Dengue-Impfung

Reisen in Risikogebiete

Von Thailand bis in die Karibik: Denguefieber-Infektionen drohen in zahlreichen Reisegebieten. Bisher empfiehlt die STIKO die Impfung nur Personen, die sich bereits einmal damit infiziert haben. Die Deutsche Gesellschaft für Reisemedizin sieht das anders.   mehr

Was hilft beim Einschlafen?
Was hilft beim Einschlafen?

Geräusche oder Musik

Probleme beim Einschlafen sind weit verbreitet. Manche Menschen versuchen, sich mit entspannender Musik oder Geräuschen in den Schlaf zu wiegen. Funktioniert das?   mehr

Finger weg von Lachgas!
Jugendlicher füllt Lachgas aus einer Kartusche in einen Luftballon

Nervenschäden möglich

In kleine bunte Ballons verpackt kommt Lachgas erst einmal recht harmlos daher. Außerdem ist es günstig, leicht zu beschaffen und legal – alles Eigenschaften, die es als Partydroge bei Jugendlichen sehr beliebt macht. Doch wie bei jeder Droge drohen auch bei Lachgas ernste gesundheitliche Folgen.   mehr

Beim Entwässern auf Natrium achten
Beim Entwässern auf Natrium achten

Vorsicht mit Diuretika

Entwässerungsmittel werden bei vielen Erkrankungen eingesetzt. Eine Wirkstoffgruppe, die Thiazide, führt häufig zu einem Natriummangel im Blut. Und das vor allem zu Beginn der Therapie.   mehr

Brustkrebs-Risiko wird nicht erhöht
Brustkrebs-Risiko wird nicht erhöht

Ob Fehlgeburt oder Abtreibung

Abtreibung führt zu Brustkrebs! Diese Parole wird seit Jahren immer wieder ins Feld geführt, um schwangere Frauen von einem Abbruch abzuhalten. Dass das nicht stimmt, wird durch eine finnische Studie erneut untermauert.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Mohren-Apotheke
Inhaber Andreas Biebl
Telefon 0961/51 48
Fax 0961/41 89 20
E-Mail info@mohren-apotheke-weiden.de